‚Arier‘

‚Arier‘ und die nationalsozialistische ‚Rassenlehre‘

Die Nationalsozialisten verfolgten eine ‚Rassenlehre‘, die antisemitisch ausgerichtet war. Sie leiteten diese von zwei Pseudowissenschaften ab, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden: von der ‚Rassentheorie‘ und der ‚Rassenhygiene‘. Anhand der ‚Rassentheorie‘ wurde die Menschheit in zwei Rassen eingeteilt, wobei die Nationalsozialisten zwei große ‚Rassen‘ festlegten: die ‚Ur-Rasse‘ der ‚Arier‘ und die ‚untergeordnete Rasse‘ der Jüdinnen*Juden. Der Begriff der ‚Rasse‘ ist in diesem Kontext mit dem Begriff des Volkes gleichzusetzen. In dieser von den Nationalsozialisten festgelegten ‚Rassentheorie‘ war die ‚arische‘ Rasse als ‚übergeordnete Rasse‘ zum Herrschen über die ‚untergeordneten Rassen‘ bestimmt. Der ‚Rassenhygiene‘ wurde die Idee der ‚Rassenpflege‘ entnommen. Die ‚arische Rasse‘ sollte ihre Reinheit und Qualität behalten und sich nicht mit anderen – von den Nationalsozialisten als ‚minderwertigeren Rassen‘ definiert – ‚vermischen‘. Dadurch, so die rassistische Ideologie der Nationalsozialisten, könne sich die Menschheit zu Höherem weiterentwickeln.

Die Jüdinnen*Juden, deklassiert als ‚minderwertige Rasse‘, wurden als Feind für die ‚arische Rasse‘ angesehen. Daher verfolgte das NS-Regime das Ziel, diese zu vernichten, was auf grausamste Weise im Holocaust umgesetzt wurde. Um in der Bevölkerung Panik vor den Jüdinnen*Juden zu schüren, betrieben die Nationalsozialisten eine extra darauf ausgelegte Propaganda. ‚Arier‘ und Jüdinnen*Juden wurden gegenübergestellt. Auf der einen Seite wurden die ‚Arier‘ als Prototyp und Idealbild dargestellt, als „blond, blauäugig, tatkräftig und treu“. Auf der anderen Seite wurden die Jüdinnen*Juden als „dunkelhaarig mit dunklen Augen, faul und hinterlistig“ dargestellt, folglich als das komplette Gegenteil zu einem ‚Arier‘. Es gab zahlreiche Propagandaplakate, Faltblätter mit zwölf Geboten zur ‚Rassenreinhaltung‘ und im Schulunterricht auch einen ‚Rasseatlas‘. Ziel war es, den Schüler*innen bis zum Ende ihrer Schulzeit die nach NS-Ideologie von Jüdinnen*Juden ausgehende Bedrohung zu vermitteln. Der Antisemitismus wurde vom NS-Staat auch gesetzlich vorgeschrieben. Es gab insgesamt über 2.000 antijüdische Gesetze, darunter unter anderem die ‚Nürnberger Rassengesetze‘ aus dem Jahr 1935. Zudem kam es zu staatlich organisierten Repressionen in der Novemberpogromnacht 1938 und anschließenden Deportationen in Konzentrationslager. Die nationalsozialistische ‚Rassenlehre‘ sollte in der ‚Endlösung der Judenfrage‘ enden, sprich: im Massenmord an mehr als sechs Millionen Jüdinnen*Juden. Auch behinderte und kranke Menschen stellten laut dem NS-Regime eine Gefahr für die ‚arische Rasse‘ dar. Sie wurden in speziell eingerichteten Tötungsanstalten durch Giftspritzen oder durch Vergasung ermordet. Die ‚Erb- und Rassenpflege‘ wurde unter dem Tarnnamen ‚Aktion T4‘ durchgeführt.

Literaturhinweise:

Böhnke, Andrea: Drittes Reich. Nationalsozialistische Rassenlehre. In: Planet Wissen Online. Letzte Änderung am 15.11.2019, URL: <https://www.planet-wissen.de/geschichte/nationalsozialismus/nationalsozialistische_rassenlehre/index.html> [aufgerufen am 12.12.2019].

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