‚Aktion T4‘

Als ‚Aktion T4‘ werden die systematischen Ermordungen von Menschen mit psychischen und physischen Erkrankungen sowie Menschen mit Behinderungen im Rahmen der NS-‚Euthanasie‘ bezeichnet. Zwischen 1940 und 1941 wurden durch die Nationalsozialisten so mehr als 70.000 Menschen ermordet. Die Bezeichnung ‚Aktion T4‘ wurde – aufgrund des Standortes der Zentraldienststelle in der Tiergartenstraße 4 – erst nach 1945 gebräuchlich.

Die Vorbereitungen des NS-Regimes zur systematischen Ermordung von kranken und behinderten Menschen begannen bereits 1939. Die Organsiation übernahm die Kanzlei des Führers, die unmittelbar Adolf Hitler unterstand. Durch ein ‚Ermächtigungsschreiben‘ Adolf Hitlers waren der Leiter der Kanzlei des Führers, Philipp Bouhler, und Hitlers Leibarzt Dr. Karl Brandt mit der Organisation und Durchführung der ‚Euthanasie‘ beauftragt worden. In der Tiergartenstraße 4 in Berlin entstand die Zentraldienststelle ‚T4‘, in der der Transport der Patient*innen in die Tötungsanstalten koordiniert wurde. Insgesamt gab es im Deutschen Reich sechs dieser Tötungsanstalten, in denen Patient*innen durch das Giftgas Kohlenmonoxid in Gaskammern ermordet wurden. Bis Ende Augist 1941 wurden in diesen Tötungsanstalten über 70.000 Patient*innen ermordet. Aufgrund zunehmender öffentlicher Kritik erteilte Adolf Hitler am 24. August 1941 die Weisung, die ‚Aktion T4‘ offiziell zu beenden. Nachdem die Vergasungen eingestellt wurden, fand das Morden druch Unterernährung oder tödliche Injektionen von Scolopamin und Morphin jedoch weiter statt.

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