Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ ist besser bekannt unter dem Namen ‚Nürnberger Gesetze‘. Diese Gesetze aus dem Jahr 1935 bildeten die Legitimationsgrundlage für die Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung von jüdischen Menschen im Nationalsozialismus.
Das vom Reichstag auf dem 7. Nürnberger Reichsparteitag der NSDAP beschlossene „Gesetz zum Schutze des
deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ regelte das künftige Zusammenleben zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen und beendete die seit 1871 bestehende rechtliche Gleichstellung jüdischer Menschen
im Deutschen Reich. Eheschließungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Jüdinnen*Juden und Nicht-Jüdinnen*Juden wurde unter Strafe gestellt. Mittels einer undurchsichtigen Klassifizierung definierten
die Nationalsozialisten ab dem 14. November 1935 wer als jüdisch galt und wer nicht. Diese Kategorisierungen
beruhten auf einer rassistisch motivierten, vermeintlich biologischen Abstammungslehre, die Menschen in
sogenannte ‚Voll-, Dreiviertel-, Halb- und Vierteljuden‘ unterteilte. Außerdem stellten die Nationalsozialisten
besondere Regelungen für ‚Mischlinge 1. und 2. Grades‘ auf, die fortan als ‚Geltungsjuden‘ oder ‚Halbjuden‘
kategorisiert wurden. Ob sich eine Person tatsächlich als gläubig ansah und ob die jüdische Religion überhaupt
wichtig für diese Person war, spielte für die Verfolgungspolitik der Nationalsozialisten keine Rolle.