Als Sondergerichte bezeichnet man Gerichte mit verkürzten Verfahren und stark beschränkten Rechten für die Angeklagten.
Ursprünglich wurden Sondergerichte von der Regierung von Papens 1932 eingesetzt, um gewalttätige politische Unruhen zu bekämpfen. Seit März 1933 wurden Sondergerichte durch das NS-Regime zur Bekämpfung von Widerstand gegen die nationalsozialistische Bewegung genutzt. Somit trugen die Sondergerichte einen bedeutenden Teil zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Diktatur bei. Verhandlungen vor den Sondergerichten des NS-Regimes waren vor allem durch eine besondere Schnelligkeit geprägt: So gab es unter anderem keine Voruntersuchung, zum Teil konnten Festgenommene unmittelbar verurteilt werden. Später wurde selbst die Möglichkeit der Beschwerde gegen ein Urteil eingestellt. Durch die Schaffung der Sondergerichte wurde so ein rechtsfreier Raum geschaffen, in dem willkürliche Verhandlungen und Urteile gegen politische Gegner*innen des NS-Regimes möglich wurden.
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