Johanna Sichel


Fräulein Sichel als Lehrerin an der Höheren Mädchenschule in Mainz


Kurzbiografie:

  • Geboren am 5. April 1879 in Mainz
  • Deportiert nach Piaski am 20. März 1942
  • ermordet, Ort und Datum unbekannt

Jüdische Zwangsnamen – Sara und Israel

Am 18. August 1938 wurde die „zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ erlassen. Jüdinnen*Juden mussten ab dem 1. Januar 1939 zusätzlich einen jüdischen Vornamen als Zweitnamen tragen. Für Jüdinnen war der Vorname ‚Sara’ und für Juden der Vorname ‚Israel’ verpflichtend. Bereits im Vorfeld gab es Überlegungen zu Einschränkungen der Namenswahl von Jüdinnen*Juden. Der Staatssekretär des Reichsinnenministeriums, Hans Pfundtner, übergab im Februar 1937 dem Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, und dem Justizminister Franz Gürtner einen Entwurf. Dieser sah es vor, Jüdinnen*Juden das Tragen von vermeintlich ‚deutschen’ Vornamen zu erschweren. Vornamen wie beispielsweise Johannes, Josef, Maria und Elisabeth, denen ein Ursprung im deutschen Sprachraum zugeschrieben wurde, sollten bei der Namensvergabe jüdischer Bürger*innen nicht mehr priorisiert werden dürfen. Erlaubt sein sollten lediglich die hebräischen Äquivalente der Vornamen. Wenn Jüdinnen*Juden aber bereits ‚deutsche’ Vornamen hatten, dann sollte anstelle derer die hebräische Version des jeweiligen Namens verwandt werden. Für den Fall, dass Jüdinnen*Juden ‚deutsche’ Vornamen trugen, zu denen keine hebräischen Äquivalente existierten, überlegte Pfundtner bereits 1937 einen zusätzlichen verpflichtenden Vornamen für Jüdinnen*Juden einzuführen. So legte er fest, dass „[dieser] zusätzliche Vorname (bei Männern Israel, bei Frauen Sara) […] bei jeder Gelegenheit, insbesondere im Geschäfts- und Rechtsverkehr geführt werden [muss]“. Die Nationalsozialisten wollten mithilfe der verpflichtenden Zwangsnamen noch schneller und einfacher Jüdinnen*Juden als solche erkennbar machen um sie strukturell auszugrenzen, zu diskriminieren, zu verfolgen und zu ermorden. Jüdinnen*Juden waren aufgrund der „zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ gezwungen, sich bis Ende Januar 1939 sowohl beim Standesamt als auch bei der zuständigen Ortspolizeibehörde zu melden. Sie mussten somit ‚Selbstdeklaration’ verüben. Auch die Mainzer Lehrerin Johanna Sichel wurde gezwungen den verpflichtenden jüdischen Zweitnamen ‚Sara’ zu tragen, wie aus einem Schreiben vom 14. September 1939 ersichtlich wird. Der Direktor der Mainzer Frauenlobschule hatte sich Mitte September 1939 aufgrund der ‚Einstellung von Ruhestandsbeamten’ an den Reichsstatthalter in Hessen gewandt. Grund dieses Schreibens war eine Meldung der ehemaligen Lehrerin der Frauenlobschule in Mainz, Johanna Sichel. Diese hatte sich nach Veröffentlichung des ‚Gesetzes über die Einstellung von Ruhestandsbeamten’ gemeldet, um wieder an ihrer alten Schule als Lehrerin angestellt zu werden. Der Direktor der Frauenlobschule verwies allerdings auf die Tatsache, dass Johanna Sichel als ‚Volljüdin’ aufgrund des § 4 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ nach in Kraft treten des Gesetzes am 7. April 1933 aus dem Schuldienst entlassen worden war. Die Behauptung, dass Sichel als ‚Volljüdin’ anzusehen war, wurde dadurch gewissermaßen ‚begründet’, dass Johanna Sichels Zweitname Sara in dem Dokument unterstrichen und somit deutlich hervorgehoben wurde. Diese Quelle verdeutlicht, dass Johanna Sichel als Jüdin dazu gezwungen wurde, den Zweitnamen Sara zu tragen, der sie eindeutig als Jüdin identifizieren ließ.


Johanna Sichel wurde am 5. April 1879 als Tochter des jüdischen Kistenfabrikanten Aaron Moses Sichel in Mainz geboren. Die Familie lebte in der Margaretengasse 10. Mit sechs Jahren wurde Johanna an eine Mädchenschule, dem Institut der Frau Klein, eingeschult. Als 1889 die Höhere Mädchenschule (das heutige Frauenlob-Gymnasium-Mainz) öffnete, wechselte sie dorthin und machte dort ihren Abschluss. Anschließend besuchte sie mit dem Ziel, Lehrerin zu werden, das Großherzogliche-Lehrer-Seminar in Darmstadt. Im Alter von 18 Jahren bestand Johanna die Prüfung an Ostern im Jahr 1897. Daraufhin arbeitete sie ein Jahr als Hospitantin an ihrer ehemaligen Schule. Die nächsten zwei Jahre verbrachte sie in England, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Nach ihrer Rückkehr arbeitete Johanna im Geschäft ihres Bruders, bis sie 1902 als Lehrerin für Englisch, Deutsch, Französisch und israelitische Religion an der Höheren Mädchenschule angestellt wurde. Die fünfjährige Wartezeit bis zur Einstellung Johanna Sichels ist durch die antisemitische Regel, jüdische Lehrer*innen nur dann als Mitarbeiter*innen einzustellen, wenn es einen Mangel an Lehrkräften für ihr Unterrichtsfach gab, erklärbar. In Johanna Sichels Fall herrschte ein Lehrkräfte-Mangel für das Fach israelitische Religion. Sie war sehr beliebt und von Schülerinnen wie Kolleg*innen geschätzt. Im Jahr 1906 erhielt sie eine Festanstellung. Johanna trat 1919 aus unbekannten Gründen zum katholischen Glauben über und unterrichte von da an keine israelitische Religion mehr.

Klasse V 2 der Höheren Mädchenschule von Stefanie Solomon, geb. Schmalenbach, um 1932. Lehrerin: Frl. Johanna Sichel (hinten links stehend). © Stadtarchiv Mainz BPSF/382a

Noch vor Ende des Schuljahres 1933 wurde Johanna Sichel im Zuge des „Reichsgesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ im April dieses Jahres bis auf Weiteres beurlaubt und schließlich entlassen. Ihre Versuche der Wiedereinstellung blieben erfolglos und schließlich erhielt Johanna im September 1939 die endgültige Zurückweisung.

Inzwischen war Johanna Sichel 62 Jahre alt und erhielt keine Rente. Sie gab dem katholisch erzogenen Jungen Michael Scheuer, der aus einer der so genannten ‚privilegierten Mischehen‘ stammte, bis zur Emigration dessen Familie Privatunterricht.

Johanna Sichel wohnte gezwungenermaßen in der Taunusstraße 31, einem der ‚Judenhäuser‘ in der Stadt Mainz.
Am 20. März 1942 wurde sie gemeinsam mit Hedwig Reiling, der Mutter ihrer Schülerin Anna Seghers, nach Piaski deportiert. Ihre Nummer lautete 881 und der Transport trug die Bezeichnung DA14. Ob Johanna in Piaski, einem polnischen Transitghetto, ankam, und ob sie dort oder woanders starb, ist nicht bekannt.


Foto: HdE

Recherche: Reinhard Frenzel

Redaktionelle Bearbeitung: HdE



Literaturhinweise:

Berkessel, Hans/ Brüchert, Hedwig/ Dobras, Wolfgang/ Erbar, Ralph/ Teske, Frank (Hrsg.): Leuchte des Exils. Zeugnisse jüdischen Lebens in Mainz und Bingen, Mainz 2016 (Beiträge zur Geschichte der Juden in Rheinland-Pfalz, Bd. 1).

Essner, Cornelia: Die „Nürnberger Gesetze“ oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945, Paderborn u. a. 2002.

„Judenhaus“ (Adam-Karrillon-Straße 13), in: URL <http://www.mainz1933-1945.de/rundgang/teil-i-innenstadt/judenhaus.html> [aufgerufen am 19.12.2019].

Sprenger, Kai-Michael (Hrsg.): Gonsenheimer Erinnerungen: Katalog zur Ausstellung jüdische Nachbarinnen und Nachbarn zwischen Integration und Ausgrenzung, Mainz 2018.



  • Darsteller: Gabriele Giersiepen, Rolf Bidinger, Noemi Becher
  • Drehbuch, Regie, Schnitt, Musik: Tristan Blaskowitz
  • Regieassistenz: Lukas Lankisch
  • Aufnahmeleitung: Norman Eschenfelder
  • Kamera: Adrian Zaiser
  • Licht: Anna-Valerie Weischenberg, Daniel Alznauer, Melanie Gräfen
  • Ton: Daniela Maisenbacher
  • Kostüm: Lara Baum


Foto: HdE

Der Stolperstein für Johanna Sichel wurde am 13. März 2013 in der Rheinallee 3 verlegt.

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