Dr. Karl Goldschmidt


Kennkarte Karl Goldschmidts

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Kurzbiografie:

  • geboren am 4. August 1873 in Mainz
  • in den Selbstmord getrieben am 30. März 1942

Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“

Nur kurze Zeit nach der ‚Machtübernahme‘ der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen. Durch dieses Gesetz konnten die Nationalsozialisten jüdische und politisch andersdenkende Beamt*innen aus dem Dienst entlassen. Beamte nicht arischer Abstammung waren nur dann nicht von diesen Regelungen betroffen, wenn sie nachweisen konnten, dass sie schon vor 1914 verbeamtet wurden, im Ersten Weltkrieg für das Deutsche Reich gekämpft hatten, oder ihr Vater oder ihre Söhne im Weltkrieg gefallen waren.

Um das Gesetz umsetzen zu können, mussten fortan alle Beamt*innen einen sogenannten ‚Ariernachweis‘ erbringen, mit dem sie belegen mussten, dass sie keine jüdischen Vorfahren hatten. In Mainz verloren auf Grundlage dieses Gesetzes unter anderem die jüdischen Lehrkräfte an den städtischen oder staatlichen Schulen ihre Stellen. Zu ihnen gehörten Sophie Cahn, Dr. Moritz Lorge und Johanna Sichel, die alle an der Höheren Mädchenschule unterrichtet hatten sowie Dr. Eugen Mannheimer, der Oberstudienrat an der Oberrealschule war. Zu den bekanntesten Persönlichkeiten, die aufgrund dieses Gesetzes in Mainz entlassen wurden, gehören der ehrenamtliche Beigeordnete der Stadt Mainz, Ludwig Epstein (SPD), der Direktor des Mainzer Gesundheitsamtes, Dr. Heinrich Rosenhaupt, sowie der Direktor der Mainzer Musikhochschule, Hans Gál.


Stolpersteine sollen an diejenigen erinnern, für die es keinen Ort des Gedenkens in Gestalt einer Grabstätte gibt. Karl Goldschmidt wurde zwar beigesetzt, allerdings unter Umständen, die eine Grabinschrift mit seinem Namen nicht zuließen – und dies hat sich bis heute nicht geändert. Dort, wo er nach seinem Suizid beerdigt wurde – auf dem Neuen Jüdischen Friedhof – gibt es keinen Stein (mehr), und die Grabstätte, in die man ihn zwei Jahre später vermutlich unter konspirativen Umständen überführt hat, nennt seinen Namen nicht: Es ist das große Familiengrab Zuckmayer/Goldschmidt auf dem Mainzer Hauptfriedhof. Am 8. Februar 1944 war sein Bruder Fritz eines natürlichen Todes gestorben und man hatte die guten Beziehungen zum evangelischen Pfarrer genutzt, um anlässlich der vier Tage später erfolgten Beisetzung auch die Urne mit den sterblichen Überresten von Karl Goldschmidt dorthin zu überführen, wo sie hingehörten: In das (christliche) Familiengrab.

Karl Moritz Goldschmidt, Rufname Karl, für die Familie „Onkel Motz“, war das zweite von drei Kindern der Eheleute Eduard Goldschmidt und Rosalie Cannstadt, die sich und ihre Kinder zehn Jahre nach seiner Geburt evangelisch taufen ließen. Seine ältere Schwester Amalie heiratete Carl Zuckmayer senior, sein jüngerer Bruder Fritz dessen Schwester Gertrude, er selbst blieb unverheiratet.

Nach seiner Ausbildung – in der Anwaltsstation natürlich bei Justizrat Dr. Joseph Zuckmayer (Bruder von Carl Zuckmayer senior) – war er zunächst Hilfs- und dann planmäßiger Richter beim Amtsgericht Bingen und wurde 1922 Landgerichtsrat in Mainz, später sogar Landgerichtsdirektor. Kurz nach der ‚Machtübernahme‘ der Nationalsozialisten erließen diese das Gesetz mit der zynischen Bezeichnung „zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das zwar zunächst die sogenannten Altbeamten mit jüdischer Herkunft verschonte, ihnen aber nahelegte, „zur Vereinfachung der Verwaltung“ – bei Erhalt der Pensionsbezüge – die Versetzung in den Ruhestand zu beantragen.

Fragebogen zur Durchsetzung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“

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Seit dem 1. Oktober 1933 war Karl Goldschmidt, inzwischen 60 Jahre alt, Landgerichtsdirektor im Ruhestand und hatte eine Pension von monatlich 553,18 RM zur Verfügung. Zuvor hatte er noch den berüchtigten Fragebogen auszufüllen, in dem er sich als „evangelisch (früher israelitisch)“ bezeichnete und größten Wert darauf legte, „niemals einer politischen Partei“ angehört zu haben.

Kurz vor seinem Suizid wurde Karl Goldschmidt gezwungen, das Haus in der Kaiserstraße 50 zu verlassen und in die Kaiserstraße 21 – in eines der sogenannten ‚Judenhäuser’ – umzuziehen. Vermutlich hat er dort eine Überdosis Schlafmittel genommen und wurde daraufhin ins Jüdische Krankenhaus eingeliefert, wo er am 30. März 1942 starb. Das Sterberegister vermerkt als Todesursache lapidar: „Schlafmittelvergiftung (Selbstmord)“.

Foto: HdE


Verfasser: Dr. Tillmann Krach, dessen Urgroßonkel Dr. Karl Goldschmidt war

Redaktionelle Bearbeitung: HdE



Literaturhinweise:

Brüchert, Hedwig. Nationalsozialistischer Rassenwahn. Entrechtung, Verschleppung und Ermordung der Mainzer Juden, Sinti und geistig behinderten Menschen, in: Stadt Mainz (Hrsg.): Der Nationalsozialismus in Mainz 1933–45. Terror und Alltag (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 36), Mainz 2008, S. 79–92.

Krach, Tillmann: Die Verfolgung und Ermordung der Mainzer Anwälte jüdischer Herkunft, in: Mainzer Geschichtsblätter. Mainz, Wiesbaden und Rheinhessen in der Zeit des Nationalsozialismus (2000), H. 12, S. 7–26.

Krach, Tillmann: Dr. Karl Goldschmidt, in: Knigge-Tesche, Renate & Brüchert, Hedwig (Hrsg.): Der Neue Jüdische Friedhof in Mainz. Biographische Skizzen zu Familien und Personen, die hier ihre Ruhestätte haben. Mit einem Beitrag zur Trauerhalle von Ansgar Brockmann (Sonderheft der Mainzer Geschichtsblätter), Mainz 2013, S. 111.



Foto: Krach

Der Stolperstein wurde am 3. Februar 2015 in der Kaiserstraße 50 verlegt.

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